AGB

1. Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen von der Erlebnis-Manufaktur Neureiter im Zusammenhang mit dem Verkauf und der Lieferung von Eintrittskarten oder Gutscheinen. 

2. Bestellung, ermäßigte Tickets, Gültigkeit

2.1 Bei einem Kauf von Tickets an der Abendkasse oder in einer autorisierten Verkaufsstelle kommt der Kaufvertrag mit Erlebnis-Manufaktur Neureiter durch Übergabe der Tickets zustande.

2.2 Bei einer Bestellung im Online-Buchungssystem geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Käufer aus, sobald dieser eine Buchung/Reservierung eines Tickets auslöst. Eine Eintrittskarten-Buchung/Reservierung über das Internet ist verbindlich. Bitte beachten Sie, dass es kein Rücktrittsrecht von online abgeschlossenen Buchungen gibt. Im Anschluss an die Buchung erhalten sie per Email die Eintrittskarte. Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren werden die Kosten für die Eintrittskarte sofort der Kreditkarte oder dem Bankkonto belastet.

2.3 Alle persönlichen Daten wie etwa Namen, Telefonnummer oder E-Mail-Adressen, die beim Kaufvorgang abgefragt werden, sind nur zum Zwecke der Abwicklung der Buchung oder der Benachrichtigung des Kunden bezüglich der gekauften Eintrittskarte zu verwenden. Unter keinen Umständen werden sie an Dritte weitergegeben.

2.4 Um die Sicherheit der Kreditkarten- und Bankkonto-Daten zu gewährleisten, werden alle Informationen des Buchungsvorganges über das Secure Socket Layer (SSL)-Protokoll geschützt. Dieses Protokoll verschlüsselt alle Daten während der Übertragung im Internet und verhindert, dass außenstehende Dritte die Daten lesen.

2.5 Die Versendung von Tickets erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Auftragserteilung weniger als fünf Tage vor der jeweiligen Veranstaltung werden die Tickets dem Käufer nicht zugestellt, sondern am Veranstaltungsort hinterlegt.

2.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Bestätigungs-E-Mail und die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf Anzahl, Preise und Datum.

2.7 Der Ticketkauf über das Internet ist auf die Anzahl von Tickets beschränkt, die der Online-Shop für die jeweilige Veranstaltung als Höchstmenge ausweist.

2.8 Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Käufer die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt. Zahlt der Käufer auf Verlangen von Erlebnis-Manufaktur Neureiter den Differenzbetrag nicht, gilt Ziffer 4.3 entsprechend.

2.9 Das Ticket berechtigt ausschließlich den berechtigten Inhaber zum einmaligen Besuch des Veranstaltungsortes und verliert mit dessen Verlassen seine Gültigkeit. Der Versuch, sich mit einer nicht autorisierten Kopie einer Eintrittskarte, Zutritt zu einer Veranstaltung zu verschaffen, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. In diesem Falle verlieren sowohl das Original als auch die Kopie ihre Gültigkeit.

 

3. Entgelte, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

3.1 Der Kaufpreis ergibt sich aus den aktuellen Preislisten von Erlebnis-Manufaktur Neureiter. Der Kaufpreis wird im Zuge des Bestellvorganges ausgewiesen und ist mit Vertragsabschluss fällig.

3.2 Die Zahlung hat in bar, per Paypal, oder per Kreditkarte zu erfolgen. Die Tickets bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang im Eigentum von Erlebnis-Manufaktur Neureiter. Bis zum Zahlungseingang ist die Erlebnis-Manufaktur Neureiter berechtigt, dem Karteninhaber den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern und das Ticket zu sperren sowie vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Karteninhaber kann die Sperre durch Barzahlung des Eintrittsgeldes zuzüglich der in Ziffer 4.3. genannten Gebühr vor Beginn der Veranstaltung aufheben lassen, sofern die Erlebnis-Manufaktur Neureiter nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hat.

3.3 Kommt der Käufer in Verzug, so hat er unbeschadet weiterer Ansprüche (z.B. Zinsen, Rückbuchungsgebühren) zusätzlich eine pauschale Mahn- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 zu zahlen. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass der Aufwand nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Satz 1 und 2 finden auch dann Anwendung, wenn dem Karteninhaber mangels rechtzeitiger Zahlung der Zugang zum Theater verwehrt wurde.

4. Ausschluss von Widerrufs- und Rückgaberechten im Falle des Erwerbs von Eintrittskarten/Gutscheinen

4.1 Bei dem Verkauf von Eintrittskarten und Gutscheinen für eine Freizeitveranstaltung wie z.B. Konzertveranstaltung gelten nicht die gesetzlichen Vorschriften im Sinne des § 312b BGB. Dies bedeutet, dass dem Kunden kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber Erlebnis-Manufaktur Neureiter zusteht, siehe §312g Abs.2 Nr.9 BGB. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten. Weder Krankheit, Todesfall, Wetter noch sonstige Umstände berechtigen zum Rücktritt oder Umtausch.

4.2 Bitte prüfen Sie die Ihnen gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf Übereinstimmung mit Ihrem Auftrag. Bei offensichtlichen Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellten Tickets (falsche Platzkategorie, falsche Veranstaltung) erhalten Sie eine kostenlose Ersatzlieferung gegen Rückgabe der bereits gelieferten Tickets, wenn Sie uns den Fehler unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich anzeigen.

 

5. Absage von Veranstaltungen, Zuweisung anderer Plätze

5.1 Wird eine Veranstaltung von Erlebnis-Manufaktur Neureiter zu vertretenden Gründen abgesagt, so erhält der Käufer den Eintrittspreis  gegen Rückgabe des Tickets erstattet. Die Erstattung kann bis zu 12 Wochen in Anspruch nehmen.

5.2 Erlebnis-Manufaktur Neureiter behält sich weiter vor, dem Käufer einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz für die jeweilige Veranstaltung zuzuweisen, wenn es für Erlebnis-Manufaktur Neureiter aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind (z.B. Bauarbeiten) nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen und der ersatzweise zugewiesene Platz vergleichbar ist. Andernfalls hat Erlebnis-Manufaktur Neureiter die Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis zu erstatten.

5.3 Erlebnis-Manufaktur Neureiter behält sich darüber hinaus vor, dem Karteninhaber auch aus sonstigen Gründen innerhalb der bestätigten Preiskategorie einen anderen Platz zuzuweisen.

5.4 Erlebnis-Manufaktur Neureiter behält sich vor, Theaterstücke im Krankheitsfall oder im Falle eines Unfall (die Künstler betreffend) auszutauschen.

5.5 Erlebnis-Manufaktur Neureiter behält sich außerdem vor, dass Informationen wie z.B. Einlasszeiten, Menü- oder Raumangaben abweichen können.

6. Haftungsbeschränkung

6.1 Erlebnis-Manufaktur Neureiter, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten besteht die Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

6.2 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht Erlebnis-Manufaktur Neureiter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

7. Verhalten im Veranstaltungssaal

7.1 Für das Verhalten in den Veranstaltungssaal gilt die Hausordnung, welche an den Eingängen aushängt.

7.2 Die Hausordnung und die Weisungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Bei einer Missachtung kann - ungeachtet sonstiger Ansprüche - ein sofortiges Verlassen des Veranstaltungshauses angeordnet werden.

7.3 Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie das Mitbringen von Tieren sind untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots kann der Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Der Veranstalter ist berechtigt, Gegenstände der vorgenannten Art vorläufig in Verwahrung und in Besitz zu nehmen.

7.4 Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Veranstaltungsräume ist untersagt.

7.5 Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen und Getränken in den Räumlichkeiten ist untersagt.

7.6 Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Handys, elektronische Uhren) sind vor Vorstellungsbeginn auszuschalten.

7.7 Besucher können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören oder andere Veranstaltungsbesucher belästigen. Ihnen kann auch der Zutritt verweigert werden, wenn Anlass zur entsprechenden Befürchtung besteht. Darüber hinaus kann Erlebnis-Manufaktur Neureiter gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

8. Beginn / Einlass

8.1 Die Säle werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

8.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Ein Anspruch auf eine Pause besteht nicht.

8.3 Für Rollstuhlfahrer stehen nur auf Anfrage Plätze zur Verfügung. Sie haben nur dann einen Anspruch auf einen behindertengerechten Platz, wenn sie beim Kauf der Eintrittskarte angegeben haben, dass sie auf einen solchen Platz angewiesen sind.

8.4 Notausgänge sind unbedingt freizuhalten.

9. Ton-, Foto- und Filmaufnahmen

9.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Foto- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von Erlebnis-Manufaktur Neureiter festzusetzen ist, höchstens jedoch EUR 3.000,00 im Einzelfall. Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Sie müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben bzw. in Schließfächern verwahrt werden.

9.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Vorstellung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

9.3 Erlebnis-Manufaktur Neureiter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-/ Foto- und Filmaufnahmen des Ticketinhabers sowie seiner Begleiter, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, vervielfältigen zu lassen oder senden zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

 

10. Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

10.2 Sämtliche vom Käufer übermittelten Daten werden von Erlebnis-Manufaktur Neureiter unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet.

10.3 Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Stuttgart.

11. Exklusive Veranstaltungen

11.1 Kann die Aufführung zum vereinbarten Termin, aus von Erlebnis-Manufaktur Neureiter zu vertretenden  Gründen nicht stattfinden, wird Erlebnis-Manufaktur Neureiter dem Kunden stattdessen den Besuch einer Aufführung zu einem anderen Datum anbieten. Der Kunde ist berechtigt, ein solches Angebot anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine weiteren Ansprüche zu.

11.2 Erlebnis-Manufaktur Neureiter haftet nur für Schäden, die sie, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen durfte (wesentliche Vertragspflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Erlebnis-Manufaktur Neureiter auch bei einfacher Fahrlässigkeit haftet.

11.3 Soweit Erlebnis-Manufaktur Neureiter, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach den vorstehenden Bestimmungen der vorstehenden Ziffer für einfache Fahrlässigkeit haften, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf den Ausgleich des bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.

11.4 Exklusive Veranstaltungen können nicht storniert werden. Bezahlung erfolgt vor Veranstaltung.