Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Comedy Dinner Shows der Erlebnis-Manufaktur Neureiter


§ 1 Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen der Erlebnis-Manufaktur Neureiter und dem Auftraggeber kommen erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die Erlebnis-Manufaktur Neureiter zustande. Angebote sind freibleibend.

  2. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot und/oder der Buchungsbestätigung der Erlebnis-Manufaktur Neureiter. Angaben auf der Homepage oder in sonstigen Werbematerialien dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

  3. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

  4. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Show nicht beeinträchtigen.

  5. Die Erlebnis-Manufaktur Neureiter verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen zu informieren.


§ 2 Leistungsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Durchführung einer Comedy Dinner Show am vereinbarten Termin und Ort.

  2. Das Menü, die Bewirtung sowie sämtliche gastronomischen Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebots und liegen allein in der Verantwortung des Auftraggebers oder eines von ihm beauftragten Dritten.

  3. Die Comedy Dinner Show wird als interaktives Unterhaltungsformat durchgeführt. Elemente der Show können die Einbindung des Publikums beinhalten. Der genaue Umfang der Interaktion liegt im Ermessen der Erlebnis-Manufaktur Neureiter und entspricht der künstlerischen Gestaltung.

  4. Inhalt und Ablauf der Show unterliegen der künstlerischen Freiheit der Erlebnis-Manufaktur Neureiter. Abweichungen vom angekündigten Programm, die den Gesamtcharakter der Show nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten. Ein subjektives Nichtgefallen der Darbietung oder der Interaktion stellt keinen Mangel der Leistung dar und begründet keinerlei Ansprüche des Auftraggebers.


§ 3 Preise

  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Nicht im Angebot enthaltene Zusatzleistungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erbracht werden, oder Mehraufwendungen aufgrund unrichtiger Angaben des Auftraggebers oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

  3. Das Menü sowie sämtliche gastronomischen Leistungen sind nicht Bestandteil des Angebots und werden vom Auftraggeber eigenverantwortlich organisiert.


§ 4 Zahlung

  1. Die Erlebnis-Manufaktur Neureiter ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist die Erlebnis-Manufaktur Neureiter berechtigt, Zahlungen wie folgt zu verlangen:

    • 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss

    • 50 % der vereinbarten Vergütung bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstag

  2. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.


§ 5 Rücktritt

  1. Eine Absage des Auftraggebers entbindet diesen nicht von seiner Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Beträge zu bezahlen. Es gelten die im Vertrag oder Angebot genannten Stornobedingungen.

  2. Im Falle des Ausfalls von Künstlern bemüht sich die Erlebnis-Manufaktur Neureiter, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, steht dem Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.


§ 6 Kündigung

  1. Wird die Veranstaltung infolge unvorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl die Erlebnis-Manufaktur Neureiter als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen kann die Erlebnis-Manufaktur Neureiter eine angemessene Entschädigung verlangen.

  2. Zahlt der Auftraggeber das vereinbarte Honorar nicht zum Fälligkeitszeitpunkt, ist die Erlebnis-Manufaktur Neureiter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Diese Kündigung entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.


§ 7 Haftung

  1. Die Erlebnis-Manufaktur Neureiter haftet auf Schadensersatz nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

  2. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die nicht durch ein Verschulden der Erlebnis-Manufaktur Neureiter verursacht wurden, ist ausgeschlossen.

  3. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung beruhen.

  4. Der Auftraggeber stellt die Erlebnis-Manufaktur Neureiter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit Schäden aus den vom Auftraggeber bereitgestellten Räumlichkeiten, Geräten oder Flächen resultieren. Der Auftraggeber trägt die Verkehrssicherungspflicht.

  5. Die Erlebnis-Manufaktur Neureiter übernimmt keine Haftung für Technik, Räume oder Material, das durch den Auftraggeber oder Dritte gestellt wird.


§ 8 Gewährleistung

  1. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu rügen und Abhilfe zu verlangen.

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder zu mindern.

  3. Bei Unternehmern im Sinne des § 14 BGB gilt: Ansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB gerügt wird.

  4. Der Auftraggeber ist verantwortlich, dass die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten für die Show geeignet und genehmigt sind. Er stellt die Erlebnis-Manufaktur Neureiter von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht resultiert.


§ 9 Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die der Erlebnis-Manufaktur Neureiter zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen geschützt. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Speicherung der zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten einverstanden.


§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit zulässig, der Sitz der Erlebnis-Manufaktur Neureiter.

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